EU-Vorschlag soll mehr Rechte für Aktionäre bringen

EU-Binnenmarktkommissar Charly McCreedy präsentiert Entwurf für EU-Richtlinie

Brüssel/Januar 2006. Der EU-Binnenmarkt-Kommissar Charly McCreevy hat einen Entwurf für eine neue Richtlinie der Öffentlichkeit präsentiert die speziell für jene Aktionäre Erleichterungen bringen soll, die Anteile an Unternehmen in einem anderen EU-Staat halten. 

Es ist heute nicht mehr ungewöhnlich, das Aktionäre große Pakete von Aktien an europäischen börsenotierten Unternehmen halten, die in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind. Durch diese Entfernung von Aktionär zum Unternehmen sind viele von ihnen allerdings "passiven Aktionäre", sie nutzen also ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht. Dadurch könnten andere Aktionäre – auch mit geringen Anteilen – relativ starken Einfluss ausüben.

Die neue Richtlinie sieht die Möglichkeit zur einfacheren und kostengünstigeren Ausübung des Stimmrechts und anderer Aktionärsrechte von ausländischen Anteilseignern vor. Unter anderem sollen die Aktionäre bei Hauptversammlungen künftig auch elektronisch Fragen stellen können. Dazu notwendig ist auch die rechtzeitige und umfassende Information über die Hauptversammlung, unabhängig davon, wo der einzelne Aktionär ansässig ist, damit die Möglichkeit besteht, überlegte Entscheidungen zu treffen und die Stimme fristgerecht abzugeben.
Die rechtlichen Hindernisse für die Beteiligung an Hauptversammlungen auf elektronischem Wege würden damit aus dem Weg geräumt, die aktive Beteiligung an der Hauptversammlung erleichtert.

Doch damit nicht genug. Vorgesehen ist auch die Beseitigung jeglicher Form der Aktiensperrung (share-blocking), die verhindert, dass einige Tage vor der Hauptversammlung bis zu deren Ende, Aktien verkauft werden. Künftig muß vom Aktionär nur bis zu einem bestimmten Stichtag das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen werden. Genaue Regelung hierfür bleiben den einzelnen EU-Staaten überlassen. 

Nun müssen nach entsprechenden Beratungen noch das Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen. Mit einem Beschluss wird nicht vor Ende des Jahres gerechnet. Die nationale Umsetzung könnte dann im Jahr 2007 verwirklicht werden.

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